Kastrationsaktion des Landes Niedersachsen
Noch immer leben viele Katzen als freilebende Hauskatzen ohne direkten Bezug zu Menschen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von entlaufenen, ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich allein gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Freilebende Hauskatzen und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die auf eine menschliche Versorgung angewiesen sind, auch wenn sie den direkten Bezug zum Menschen verloren haben.
Denn: ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten, wie z.B. Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen aus Privathaushalten, die sich bei einem Freigang anstecken können.
Nur durch Kastration geschlechtsreifen Kater und Katzen kann die Population freilebender Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt werden. Dies ist jedoch nur dann auch zukünftig erfolgreich, wenn Privatkatzenhalter gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre eigenen Katzen – egal, ob weiblich oder männlich – vor dem ersten Freigang kastrieren lassen.
Um das Leid dieser freilebenden Hauskatzen abzumildern, geht die landesweite Aktion zur kostenlosen Kastration von freilebenden Hauskatzen in Niedersachsen in die nächste Runde. Das Land Niedersachsen stellt insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung und erhöht damit die Mittel der letzten Jahre um fast 200.000 Euro. Dadurch können in diesem Jahr sogar erstmals zwei Aktionsräume angeboten werden.
So können zunächst in der Zeit vom 19. August bis 15. September Tierheime, Tierschutzvereine und ehrenamtliche BetreuerInnen von kontrollierten Futterstellen freilebende Hauskatzen bei in Niedersachsen ansässigen und an der Aktion teilnehmenden TierärztInnen anmelden und dort zwecks Kastration, Kennzeichnung und Registrierung abgeben. Nach erfolgter Kastration können die kastrierten Katzen entweder mit einer Nachversorgung an den Einfangort zurückgebracht oder aber, wenn sich die Katze als den Menschen zugewandt entpuppt, über ein Tierheim in ein Zuhause vermittelt werden.
Der zweite Aktionszeitraum wird unter denselben Bedingungen nach einer kleinen Pause ab 04. November bis 15. Dezember stattfinden.
Damit knüpft das Land an die sieben erfolgreichen Aktionen der Vorjahre an, in denen bisher insgesamt über 15.000 freilebende Hauskatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert worden sind. „Die Verhinderung von viel Katzenleid, das Engagement der Städte und Gemeinden sowie der vielen Ehrenamtlichen, die im Katzenschutz tätig sind, überzeugen mich, die Aktion auch in diesem Jahr fortzusetzen“, betont die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen, Dr. Pfeiffer-Schlichting.
Informationen zum genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie zu den Teilnahmebedingungen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik Themen – Tiergesundheit & Tierschutz auf den Seiten der Landesbeauftragten für den Tierschutz zu finden.
Kastration, Katzen, Katzenschutzprojekt